Die Gemeinnützigkeit macht den Unterschied

Kleiderherz befindet sich in der Projektentwicklungsphase. Es soll einmal als eine staatlich anerkannte gemeinnützige Gesellschaft gegründet werden. Die Erlöse aus Kleiderspenden sollen ausschließlich Hilfsprojekten zugute kommen. 

Die gewerblichen Kleidersammlung - welche in jedem Fall ausschließlich nur ihre eigenen kommerziellen Interessen verfolgt und (wenn überhaupt) lediglich Bruchteile des Erlöses aus dem Verkauf der gesammelten Kleidung spendet und in keinem einzigsten uns bekannten Fall Kleidung hilfsbedürftigen Personen zugute kommen lässt  - unterscheidet sich zur gemeinnützigen Sammlung ganz entscheident:

Die gemeinnützige Kleidersammlung - ausgeführt durch ein gemeinnütziges Unternehmen, einer Kirche, einer kirchlichen Organisation (Bspw. Diakonie) oder einem gemeinnützigen Verein (Bspw. Rotes Kreuz), darf schon per Gesetz gar keine Gewinne erwirtschaften. Sondern muss 100% ihrer Erlöse dem satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zweck zuführen. KLEIDERHERZ, als  eines der wenigen gemeinnütziges Unternehmen, welches Kleidersammlungen durchführen darf, ist laut Satzung verpflichtet Kleidung an sozial schwächere Menschen zu verteilen und aus Erlösen u.a. die DKMS finanziell bei der Bekämpfung des Blutkrebses zu unterstützen.

Man muss wissen, dass über 90% aller Altkleidersammelcontainer und Straßensammlungen rein gewerblichen Zwecken dienen und von Gewerbeunternehmen ausgeführt werden. Ebenso gewerblich sind die Paketsammlungen von Secondhand-Läden, einigen Versandhäusern oder packmee. Sicherlich aus deren Sicht ein legitimer Beitrag in eigenem Geschäftsinteresse und auch mit einem gewissen ökologischen Aspekt, der nicht von der Hand zu weisen ist. Zudem schaffen diese Unternehmen auch Arbeitsplätze.

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