AGB

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kleiderherz (Projektentwicklung)


1. Allgemeines


(1) Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie sonstige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kleiderherz Projektentwicklung (Kleiderherz). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Kleiderherz ausdrücklich zustimmt, es sei denn, es handelt sich um die Kleiderherz begünstigenden Bedingungen.

(3) Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.

(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen zu einem Zweck in Geschäftsbeziehungen getreten wird, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer.


2. Vertragsschluss


(1) Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Ausführung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Der Zugang der Bestellung des Kunden wird unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.

(3) Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, bedürfen diese stets der textlichen Bestätigung der vertretungsberechtigten Geschäftsführerung von Kleiderherz.

Von Angestellten getroffene Nebenabreden oder Zusicherungen sind, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden, unwirksam.

(4) Kleiderherz ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Kleiderherz berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen.

Kleiderherz ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.

(5) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Kleiderherz gespeichert und dem Kunden nebst rechtswirksamen einbezogenen AGB und den darüber hinausgehenden Kundeninformationen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

(6) Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für Kleiderherz als Bestellerin von Waren, Werk- und Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden.


3. Widerrufsklausel


(1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Kleiderherz zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikationen.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann.

Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EUR der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 EUR hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

(3) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs zu tragen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Steuerbetrag wird in der Rechnung bzw. Quittung ausgewiesen.

Beim Versendungsverkauf versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale für Lieferungen bis 5kg in Höhe von 6,90 EUR.

Der Kunde kann den Preis per Nachnahme oder per Überweisung leisten. Kleiderherz behält sich das Recht vor einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

(2) Kleiderherz behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.

Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß Abs. 2 dieser Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Kleiderherz vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Kleiderherz anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Unberechtigte Skonto-, Rabatt- oder Rechnungsabzüge werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR angemahnt.

(7) Nachlieferungen sind nicht im Rechnungsbetrag enthalten und entbinden in keinem Fall von einer rechtzeitigen Zahlung.


5. Lieferbedingungen und Leistungserfüllung


(1) Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Materialbestellungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand Kleiderherz verlassen hat.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Materialbestellungen vor dem vereinbarten Termin anzuliefern. Bei verfrühter Anlieferung hat der Kunde die entsprechenden Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, bei Ereignissen höherer Gewalt, Streiks oder Rohstoffmangel nicht oder nur teilweise, d.h. ggf. die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern, zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Kleiderherz zu vertreten ist.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(4) Aus Gründen der Lagerhaltung und der Transportkostenersparnis werden einige Produkte teilweise in zerlegter oder teilmontierter Ausführung geliefert. Der gebrauchsfertige Zusammenbau der Produkte gehört nicht zum Lieferumfang von Kleiderherz und ist auch nicht im Preis berücksichtigt.


6. Gefahrübergang


Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

7. Eigentumsvorbehalt
(1) Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware).

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernde Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% Prozent übersteigt, ist Kleiderherz zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde hat Kleiderherz unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Kleiderherz unverzüglich anzuzeigen.

(3) Kleiderherz ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist sie berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Kleiderherz bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Kleiderherz nimmt die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Kleiderherz behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


8. Mängel/ Gewährleistung


(1) Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Kleiderherz ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet Kleiderherz für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(3) Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, auch mittel- und unmittelbare Folgeschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

(4) Die bemängelten Teile sind nur auf Verlangen von Kleiderherz und auf ihre Kosten an diese zurückzusenden. Sie gehen, soweit sie durch taugliche Teile ersetzt werden in das Eigentum von Kleiderherz über.

(5) Verbraucher haben Kleiderherz offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Kleiderherz am Sitz der Gesellschaft.

Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und Kleiderherz erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Kleiderherz innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(6) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Kleiderherz grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Kleiderherz zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Kleiderherz gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


9. Haftung bei Gesundheitsschäden


(1) Werden Leistungen in Auftrag gegeben, deren Erfüllung sich für die bearbeitende Belegschaft von Kleiderherz und Dritte als gesundheitlich bedenklich herausstellen, so wird unverzüglich nach Erkennen dieser Gefahr der Auftraggeber hierüber informiert, die Produktion gestoppt und dem Auftraggeber ein Wahlrecht gewährt, entweder die weitere Bearbeitung einzustellen oder ein entsprechendes Gutachten in seinem Namen und auf Rechnung des Bestellers in Auftrag zu geben. Dieses Wahlrecht hat er innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Zugang der Anzeige auszuüben, ansonsten wird der Auftrag auf Kosten des Auftraggebers storniert.

(2) Im Übrigen haftet der Besteller sowohl bei Vertragsaufhebung als auch bei Feststellung der Gefahr für Gesundheitsschäden für sämtliche Folgekosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung des gesundheitsbelastenden Produkts entstehen bzw. schon entstanden sind.


10. Haftung bei Schäden an Materialien bei einem Werkvertrag


Geht Material des Auftraggebers bei Kleiderherz unverschuldet unter oder verschlechtert es ich, so trägt der Auftraggeber gemäß § 644 BGB das Risiko.

Stellt der Auftraggeber Kleiderherz Materialien zur Verfügung, deren Mängel oder Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich machen, so hat Kleiderherz bei fachmännischer Bearbeitung ihrerseits Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von ihr geleisteten Arbeit (§ 645 BGB).


11. Haftungsbeschränkungen


Kleiderherz haftet nur für eigene Inhalte auf dieser Website. Soweit Kleiderherz mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich. Kleiderherz macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Kleiderherz Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang unverzüglich sperren.


12. Datenschutz


(1) Unter dem Menüpunkt "Datenschutz" unterrichtet Kleiderherz seine Kunden über:
- Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
- sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes;
- die Weitergabe von Daten an von Kleiderherz beauftragten und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichteten Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware;
- das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei Kleiderherz gespeicherten personenbezogenen Daten;
- das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei Kleiderherz gespeicherten personenbezogenen Daten.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe "Datenschutzrechtliche Einwilligung").


13. Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Kleiderherz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.